Pflichtangaben im E-Commerce: Leitfaden 2026
Pflichtangaben im E-Commerce sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, die Online-Händler ihren Kunden vor und während des Bestellvorgangs klar und verständlich bereitstellen müssen. Rechtsgrundlagen wie das Telemediengesetz (TMG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Preisangabenverordnung (PAngV) definieren diese Pflichten verbindlich. Wer sie ignoriert, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und den Verlust von Kundenvertrauen. Dieser Leitfaden zeigt dir, welche Angaben konkret erforderlich sind, wo sie platziert werden müssen und welche neuen Anforderungen ab 2026 gelten.
Welche Pflichtangaben müssen Online-Händler auf ihrer Website bereitstellen?

Gemäß § 5 TMG und § 312d BGB sind Online-Händler verpflichtet, bestimmte Informationen vor Abgabe einer Bestellung bereitzustellen. Diese Informationspflichten im Online-Shop dienen dem Verbraucherschutz, der Transparenz und dem rechtssicheren Vertragsabschluss. Wer diese Angaben nicht vollständig umsetzt, macht sich angreifbar für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Pflichtangaben für jeden deutschen und europäischen Online-Shop:
- Impressum: Name und Anschrift des Unternehmens, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), Handelsregisternummer und zuständiges Registergericht, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie bei GmbH oder AG die Angabe der Geschäftsführer.
- Datenschutzerklärung: Vollständige Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO, inklusive Hinweise zu Cookies, Tracking-Tools wie Google Analytics oder Meta Pixel sowie Rechten der Betroffenen.
- Widerrufsbelehrung: Klare Information über das 14-tägige Widerrufsrecht sowie ein Muster-Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB.
- Preisangaben: Brutto-Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer, Versandkosten und Hinweis auf mögliche Zusatzkosten. Seit 2022 schreibt die PAngV bei Preisreduzierungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Referenzpreis vor. Das schützt Verbraucher vor künstlich aufgeblähten Streichpreisen.
- Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel: Laut § 312j Abs. 1 BGB müssen Händler spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs transparent über Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel informieren. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn ein Zahlungsmittel wie Kreditkarte mit Zusatzgebühren verbunden ist.
- AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind zwar nicht gesetzlich Pflicht, aber ohne sie gelten die oft ungünstigen gesetzlichen Regelungen des BGB. Jeder Shop sollte sie als Standard einsetzen.
- Vertragsschluss-Informationen: Erklärung, wie der Vertrag zustande kommt, in welcher Sprache er geschlossen wird und ob der Vertragstext gespeichert wird.
Alle diese Angaben müssen laut IHK Regensburg im Checkout-Prozess sichtbar und nicht auf versteckten Unterseiten platziert sein. Sichtbarkeit ist keine Kür, sondern Pflicht.
Welche speziellen Registrierungen gelten im E-Commerce?
Neben den klassischen Pflichtangaben im Internet existieren zusätzliche Registrierungspflichten, die viele Online-Händler unterschätzen. Diese E-Commerce-Vorschriften betreffen insbesondere grenzüberschreitend tätige Händler und solche, die physische Produkte verkaufen.
- OSS-Verfahren (One-Stop-Shop): Unternehmen mit grenzüberschreitendem EU-Umsatz über 10.000 EUR müssen sich im OSS-Verfahren registrieren, um Umsatzsteuerpflichten zentral abzuwickeln. Das bedeutet: Wer in Deutschland sitzt und auch nach Frankreich, Österreich oder Polen verkauft, muss nicht mehr in jedem Land einzeln registriert sein, sondern meldet alles über das deutsche Bundeszentralamt für Steuern.
- LUCID-Verpackungsregister: Jeder Händler, der Verpackungen an Endverbraucher in Deutschland liefert, muss sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) registrieren. Das gilt auch für Kartons, Füllmaterial und Klebestreifen.
- EAR-Registrierung: Wer Elektro- oder Elektronikgeräte vertreibt, muss sich beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren. Ohne diese Registrierung darf der Vertrieb nicht stattfinden.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Ab Juni 2025 gilt das BFSG, das Online-Shops zur barrierefreien Gestaltung verpflichtet. Konkret bedeutet das: ausreichende Farbkontraste, Screenreader-Kompatibilität und barrierefreie Bestellprozesse. Shops, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Bußgelder.
- Impressumspflicht auf Drittkanälen: Impressumspflichten gelten auch für geschäftlich genutzte Social-Media-Profile auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder LinkedIn sowie für Marktplatzprofile auf Amazon oder eBay. Viele Händler unterschätzen diese Pflicht und erhalten deshalb Abmahnungen.
Profi-Tipp: Prüfe dein Instagram-Profil und dein Amazon-Seller-Profil auf ein vollständiges Impressum. Ein fehlender Kontakthinweis auf einem Drittkanal reicht aus, um eine Abmahnung zu provozieren.
Ein häufiger Fehler, den Bestsellersrank bei Kunden beobachtet: Händler geben im Impressum ihren Markennamen statt der offiziellen Firmenbezeichnung aus dem Handelsregister an. Das ist wettbewerbsrechtlich abmahnfähig und lässt sich mit einem einzigen Blick ins Handelsregister vermeiden.

Wie und wo müssen Pflichtangaben im Shop platziert werden?
Die gesetzlichen Informationen im E-Commerce müssen nicht nur vorhanden, sondern auch auffindbar und verständlich sein. Die IHK empfiehlt, alle Pflichtangaben mit maximal zwei Klicks erreichbar zu machen. Der Footer jeder Seite ist der Standardort für Links zu Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung.
Für den Checkout-Prozess gelten besonders strenge Anforderungen. Hier ist die korrekte Umsetzung Schritt für Schritt:
- Bestellübersicht: Vor dem finalen Klick müssen alle wesentlichen Warenmerkmale, der Gesamtpreis inklusive Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen klar sichtbar sein. Versteckte Texte in kleiner Schrift erfüllen diese Anforderung nicht.
- Verlinkung auf AGB und Widerrufsbelehrung: Direkt auf der Bestellseite muss ein gut sichtbarer Hinweis erscheinen, dass der Kunde die AGB und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat. Ein Checkbox-Element ist hier Best Practice.
- Bestellbutton: Laut § 312j Abs. 3 BGB muss der Bestellbutton eine ausdrückliche Zahlungsbestätigung enthalten. Zulässige Formulierungen sind “Zahlungspflichtig bestellen” oder “Jetzt kaufen”. Formulierungen wie “Bestellen” oder “Weiter” sind unzulässig und machen den Vertragsschluss anfechtbar.
- Vertragsbestätigung: Nach dem Kauf muss die Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden, also per E-Mail. Diese E-Mail muss alle Pflichtinformationen nochmals enthalten.
- Fehlervermeidung im Checkout: Technische Hilfsmittel wie Eingabevalidierungen und eine Korrekturmöglichkeit vor dem finalen Abschluss sind gesetzlich vorgeschrieben. Shopify, WooCommerce und Shopware bieten hierfür native Funktionen, die korrekt konfiguriert werden müssen.
- Barrierefreie Darstellung: Ab Juni 2025 müssen alle diese Elemente auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein, etwa durch ausreichende Schriftgrößen und Tastaturnavigation.
Profi-Tipp: Teste deinen Checkout-Prozess regelmäßig mit einem frischen Browser-Profil ohne Cookies. So erkennst du, ob alle Pflichtangaben für Neukunden tatsächlich sichtbar sind, bevor ein Abmahnanwalt es tut.
Transparenzpflichten dienen nicht nur der Information, sondern sind zentral für einen rechtssicheren Vertragsabschluss und vermeiden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Ein korrekt gestalteter Checkout schützt also nicht nur den Kunden, sondern auch den Händler.
Was passiert bei fehlenden Pflichtangaben im Online-Shop?
Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben sind kein Kavaliersdelikt. Die Konsequenzen reichen von kostspieligen Abmahnungen bis zu empfindlichen Bußgeldern. Seit 2025 verfolgen deutsche Behörden DSGVO-Verstöße verstärkt. Über 80 Verfahren gegen deutsche Shops wurden 2025 abgeschlossen, mit Bußgeldern auf Rekordhöhe. Das zeigt: Die Durchsetzung ist kein theoretisches Risiko mehr.
Die häufigsten Risiken im Überblick:
- Abmahnungen durch Wettbewerber: Fehlendes Impressum, falsche Preisangaben oder eine veraltete Widerrufsbelehrung sind klassische Abmahngründe. Abmahnkosten beginnen oft bei 500 bis 1.500 Euro.
- Bußgelder durch Behörden: DSGVO-Verstöße, etwa eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung, können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen.
- Anfechtbarkeit von Verträgen: Ein falsch beschrifteter Bestellbutton kann dazu führen, dass Verträge rechtlich nicht wirksam zustande gekommen sind. Das bedeutet: Kunden können Käufe anfechten, ohne das Widerrufsrecht nutzen zu müssen.
- Reputationsschäden: Kunden, die fehlende Transparenz bemerken, verlieren das Vertrauen. Negative Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot oder Google sind die direkte Folge.
“Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung von AGB und Widerrufsbelehrungen durch spezialisierte Rechtsdienstleister ist unerlässlich, da sich Gesetze und Vorschriften dynamisch ändern.” (Quelle: onlineshops.de)
Zur Risikominimierung empfiehlt sich die Nutzung professioneller Rechtstexte-Services wie IT-Recht Kanzlei, Händlerbund oder Trusted Shops. Diese Dienste aktualisieren Rechtstexte automatisch bei Gesetzesänderungen und informieren Händler proaktiv. Wer auf selbst formulierte Texte setzt, trägt das volle Haftungsrisiko.
Wichtigste Erkenntnisse
Pflichtangaben im E-Commerce sind keine bürokratische Formalität, sondern die rechtliche Grundlage jedes seriösen Online-Shops und der wirksamste Schutz vor Abmahnungen und Bußgeldern.
| Punkt | Details |
|---|---|
| Impressum und Datenschutz | Vollständige Angaben nach TMG und DSGVO sind Pflicht auf jeder geschäftlichen Website und jedem Drittkanal. |
| Bestellbutton-Pflicht | Nur Formulierungen wie “Zahlungspflichtig bestellen” erfüllen § 312j BGB und machen den Vertrag rechtssicher. |
| OSS-Registrierung | Ab 10.000 EUR EU-Grenzumsatz ist die Registrierung im One-Stop-Shop-Verfahren zwingend erforderlich. |
| BFSG ab Juni 2025 | Online-Shops müssen barrierefrei gestaltet sein, sonst drohen Bußgelder und Abmahnungen. |
| Regelmäßige Aktualisierung | AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen bei Gesetzesänderungen sofort angepasst werden. |
Meine Einschätzung nach Jahren im E-Commerce
Was mich in der Praxis immer wieder überrascht: Die meisten Abmahnungen entstehen nicht durch komplexe Rechtsfragen, sondern durch vermeidbare Kleinigkeiten. Ein falscher Bestellbutton. Ein fehlendes Impressum auf dem Instagram-Kanal. Eine Datenschutzerklärung, die seit 2018 nicht mehr angefasst wurde. Diese Fehler kosten Händler jedes Jahr Tausende von Euro, obwohl die Lösung oft weniger als eine Stunde Arbeit wäre.
Was ich gelernt habe: Rechtssicherheit im Online-Shop ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Gesetze ändern sich, neue Plattformen kommen hinzu, und Behörden werden aktiver. Wer das BFSG ab Juni 2025 ignoriert, wiederholt denselben Fehler, den viele 2018 mit der DSGVO gemacht haben. Die Ankündigung war da, die Umsetzung fehlte.
Mein konkreter Rat: Investiere einmalig in einen professionellen Rechtstexte-Service und richte dir eine Erinnerung für eine jährliche Prüfung aller Pflichtangaben ein. Das kostet weniger als eine einzige Abmahnung. Und nutze die Produktfotografie-Trends 2026, um auch die visuelle Seite deines Shops rechtssicher und überzeugend zu gestalten.
— ACC
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FAQ
Was sind Pflichtangaben im E-Commerce?
Pflichtangaben im E-Commerce sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, die Online-Händler vor und während des Bestellvorgangs bereitstellen müssen, darunter Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Preisangaben gemäß TMG, BGB und DSGVO.
Welche Angaben müssen im Impressum eines Online-Shops stehen?
Das Impressum muss Name und Anschrift des Unternehmens, eine erreichbare E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Handelsregisternummer sowie bei Kapitalgesellschaften die Namen der Geschäftsführer enthalten. Fehlt auch nur ein Pflichtbestandteil, ist das Impressum abmahnfähig.
Was ist beim Bestellbutton gesetzlich vorgeschrieben?
Gemäß § 312j Abs. 3 BGB muss der Bestellbutton eine ausdrückliche Zahlungsbestätigung tragen, etwa “Zahlungspflichtig bestellen” oder “Jetzt kaufen”. Formulierungen wie “Bestellen” oder “Weiter” sind unzulässig und machen den Vertragsschluss anfechtbar.
Ab wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Online-Shops?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab Juni 2025 und verpflichtet Online-Shops zur barrierefreien Gestaltung, inklusive ausreichender Farbkontraste, Screenreader-Kompatibilität und zugänglicher Bestellprozesse.
Muss ich mich als Online-Händler im OSS-Verfahren registrieren?
Ja, sobald dein grenzüberschreitender EU-Umsatz 10.000 EUR pro Jahr überschreitet, bist du zur Registrierung im One-Stop-Shop-Verfahren verpflichtet. Das gilt für alle Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten, unabhängig vom Sitzland des Händlers.